Neue Informationen zur Betreuung in der Notgruppe

Liebe Eltern,

gerade wurde auf der Ministeriums-Seite eine neue Information zur Betreuung von Kindern in den Notgruppen Schule und Kitas herausgegeben.
Diese Informationen wird sicherlich einigen Eltern helfen, die schwierige Betreuungssituation zu meistern.  

Ab kommendem Montag, 23.03.20, gilt die Notbetreuung nicht mehr nur für Kinder, deren beide Elternteile nachweisbar in einem der unverzichtbaren Funktionsbereiche arbeiten, sondern
es reicht aus, wenn 1 Elternteil in einem der nachweisbar unverzichtbaren Funktionsbereiche arbeitet.
Dies muss allerdings nach wie vor mit der Ihnen bereits zugesandten Vorlage für den Arbeitgeber bescheinigt werden. (Ich hänge diesen Vordruck noch mal an diese Mail.)

Die Notbetreuung richtet sich nicht nur an betroffene Kinder mit OGS-Platz, sondern an alle betroffenen Kinder und deren Eltern unserer Schule.

Ebenfalls ab dem 23.03.20 bis einschließlich 19.04.20 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.  

Damit es vielleicht etwas einfacher für Sie wird, bitte ich alle Eltern, die die Notbetreuung nun zusätzlich in Anspruch nehmen können, sich per Mail (karl-kreiner-schule@stadt.neuss.de) bis Sonntag, 22.03.20 schon  vorab zu melden, damit ich abschätzen kann, um wie viele zusätzliche Kinder es sich ab Montag handelt.

Bitte machen Sie dazu folgende Angaben:

– Name des Kindes, Klasse

– Beruf des Elternteils in einem der unverzichtbaren Funktionsbereiche

– Angabe zweier Notfallnummern

– Teilnahme samstags/ sonntags ja /nein

– Teilnahme in den Osterferien ( 1. Woche/ 2. Woche/ beide Wochen)

Es ist unrealistisch, von heute bis Montagmorgen, 23.03.20, den geforderten Arbeitgebernachweis ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.  Dies bitte ich Sie aber bis spätestens Freitag, 27.03.20, im Sekretariat  dann zu erledigen. Sie können diesen Nachweis ausgefüllt auch als pdf an die Schulmailadresse senden. Dem Kind können Sie die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz auch mitgeben.

Alle Nicht-OGS-Kinder erhalten an jedem Tag der Teilnahme an der Betreuung ein Mittagessen. Wir bitten Sie, Ihrem Kind dafür pro Tag 3,-€ bzw. Wochengesamtbetrag 15,-€ mitzugeben.  

An den Wochenenden fällt pro Kind und Tag ein Betrag von 4,-€ an. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Für das Wochenende haben wir das Glück, dass uns der ortsansässige Gastronom „Lebioda“ helfen wird.  

Wir  weisen darauf hin, dass die Kinder nur betreut und nicht beschult werden. Sie haben die Möglichkeit, die Aufgabenpläne selbstständig zu bearbeiten. Hier ist es notwendig, dass die Schüler/ innen Schulbücher und Schreibmaterial mitbringen.

Denken Sie daran, den Kindern im Falle einer Teilnahme ein kleines Frühstück einzupacken.

Bleiben Sie und Ihre Familien  gesund.

Mit freundlichem Gruß
D. Mühle

Schulleiterin

Weitere Informationen zur Schulschließung

Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler,

hier noch einige weitergehenden Informationen zum weiteren Vorgehen.

 

Erreichbarkeit

Das Sekretariat ist bis zu den Osterferien täglich von 9:00 – 11:00 Uhr besetzt. Sollten Sie in dieser Zeit persönlich in der Schule erscheinen, bitten wir Sie, sich vorher telefonisch anzumelden.

 

Arbeitsmaterialien

Die Schüler und Schülerinnen haben für die drei Wochen bis zu den Osterferien Arbeitspläne erhalten. Diese sollen sie bearbeiten.

Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder beim Lernen und Erledigen der Aufgaben.

 

Not-Betreuungsangebot

Ab Mittwoch, den 18.03.20 ist eine Not-Betreuung für Kinder von Eltern aus unverzichtbaren Funktionsbereichen eingerichtet. Diese Betreuung findet von 8.00  – 16.00 Uhr statt.

Es werden nur Kinder von Eltern aus diesen unverzichtbaren Funktionsbereichen betreut, wenn beide Elternteile (soweit nicht alleinerziehend und alleinsorgeberechtigt) nicht in der Lage sind, die Betreuung zu übernehmen.

Eine Anmeldung ist über das Sekretariat notwendig. Dem Kind ist am ersten Tag die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers beider Elternteile zur Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz mitzugeben. Eine Vorlage dieses Schreibens erhalten Sie im Sekretariat und per Mail.

Wir weisen darauf hin, dass die Kinder nur betreut und nicht beschult werden. Sie haben die Möglichkeit, die Aufgabenpläne selbstständig zu bearbeiten. Hier ist es sinnvoll, wenn die Schülerinnen und Schüler Schulbücher und Schreibmaterial mitbringen.

Denken Sie bitte daran, den Kindern im Falle einer Teilnahme ein kleines Frühstück einzupacken.

D. Mühle
Schulleiterin Karl-Kreiner-Schule

Schulschließung vom 16.03. – 03.04.20

Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus

Ruhen des Unterrichts ab Montag, den 16. März 2020 bis zum Beginn der Osterferien

Montag und Dienstag, den 16. und 17. März 2020 Übergangsreglung

Ab Mittwoch, den 18. März 2020 Not-Betreuungsangebot

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Minister Laschet in seiner heutigen Pressekonferenz (13.03.2020) bekannt gegeben hat, ist für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der gebotenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus folgender Beschluss gefasst worden:

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag, den 16. März 2020 der Unterricht in den Schulen ruhen muss. Jeder unnötige soziale Kontakt soll vermieden werden.

Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Eltern bei Bedarf die Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen: sie können bis einschließlich Dienstag, den 17. März 2020 im Zeitraum von 8:00 bis 11:35 Uhr ihre Kinder zur Schule schicken.

Außerdem gilt es sicherzustellen, dass die Einstellung des Schulbetriebs nicht dazu führt, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen.

Zu diesen unverzichtbaren Funktionsbereichen gehören:

  • Gesundheitsbereich (Ärzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger, Altenpflege, Arzthelferinnnen in Praxen und Mitarbeiter in den Apotheken)
  • Polizei und Feuerwehr
  • wichtige Stellen bei der Verwaltung der Stadt, in den Kommunen, beim Land.

Deshalb wird an der Karl-Kreiner-Schule während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Not-Betreuungsangebot vorbereitet.

Ab Mittwoch, den 18.03.2020 bis zu den Osterferien, besteht dieses Not-Betreuungsangebot ausschließlich für SchülerInnen von Eltern aus den unverzichtbaren Funktionsbereichen.

Für diese Notbetreuung bitten wir um eine telefonische Anmeldung über das Sekretariat der Schule:                       

                                                         02131 – 56 99 70

                              (Montag und Dienstag von 8.00 – 11.35 Uhr)

Alle anderen Eltern, die nicht in einem der oben genannten Funktionsbereichen arbeiten, müssen die Betreuung ihres Kindes in Eigenregie organisierenund dies entsprechend auch mit ihren Arbeitsgebern abklären.

Die Kinder haben alle schulisch relevanten Bücher und Unterlagen am Freitag mit nach Hause genommen. Die Lehrkräfte erstellen für die drei kommenden Wochen einen Arbeitsplan mit Aufgaben, den die Kinder abarbeiten und erledigen müssen. Der Arbeitsplan wird am Montag, 16.03.20 per Mail versendet.

Alle anderen Eltern, die nicht in dem E-Mail-Verteiler sind, holen bitte am Montag, 16.03.20 um 11.00 Uhr die Arbeitspläne für ihr Kind im Sekretariat ab.    

Herzliche Grüße und bleiben Sie und Ihre Familien gesund.
D. Mühle und S. Marmann, Schulleitung