Liebe Eltern,
gerade wurde auf der Ministeriums-Seite eine neue Information zur Betreuung von Kindern in den Notgruppen Schule und Kitas herausgegeben.
Diese Informationen wird sicherlich einigen Eltern helfen, die schwierige Betreuungssituation zu meistern.
Ab kommendem Montag, 23.03.20, gilt die Notbetreuung nicht mehr nur für Kinder, deren beide Elternteile nachweisbar in einem der unverzichtbaren Funktionsbereiche arbeiten, sondern
es reicht aus, wenn 1 Elternteil in einem der nachweisbar unverzichtbaren Funktionsbereiche arbeitet.
Dies muss allerdings nach wie vor mit der Ihnen bereits zugesandten Vorlage für den Arbeitgeber bescheinigt werden. (Ich hänge diesen Vordruck noch mal an diese Mail.)
Die Notbetreuung richtet sich nicht nur an betroffene Kinder mit OGS-Platz, sondern an alle betroffenen Kinder und deren Eltern unserer Schule.
Ebenfalls ab dem 23.03.20 bis einschließlich 19.04.20 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags und in den Osterferien mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.
Damit es vielleicht etwas einfacher für Sie wird, bitte ich alle Eltern, die die Notbetreuung nun zusätzlich in Anspruch nehmen können, sich per Mail (karl-kreiner-schule@stadt.neuss.de) bis Sonntag, 22.03.20 schon vorab zu melden, damit ich abschätzen kann, um wie viele zusätzliche Kinder es sich ab Montag handelt.
Bitte machen Sie dazu folgende Angaben:
– Name des Kindes, Klasse
– Beruf des Elternteils in einem der unverzichtbaren Funktionsbereiche
– Angabe zweier Notfallnummern
– Teilnahme samstags/ sonntags ja /nein
– Teilnahme in den Osterferien ( 1. Woche/ 2. Woche/ beide Wochen)
Es ist unrealistisch, von heute bis Montagmorgen, 23.03.20, den geforderten Arbeitgebernachweis ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen. Dies bitte ich Sie aber bis spätestens Freitag, 27.03.20, im Sekretariat dann zu erledigen. Sie können diesen Nachweis ausgefüllt auch als pdf an die Schulmailadresse senden. Dem Kind können Sie die schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit am Arbeitsplatz auch mitgeben.
Alle Nicht-OGS-Kinder erhalten an jedem Tag der Teilnahme an der Betreuung ein Mittagessen. Wir bitten Sie, Ihrem Kind dafür pro Tag 3,-€ bzw. Wochengesamtbetrag 15,-€ mitzugeben.
An den Wochenenden fällt pro Kind und Tag ein Betrag von 4,-€ an. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Für das Wochenende haben wir das Glück, dass uns der ortsansässige Gastronom „Lebioda“ helfen wird.
Wir weisen darauf hin, dass die Kinder nur betreut und nicht beschult werden. Sie haben die Möglichkeit, die Aufgabenpläne selbstständig zu bearbeiten. Hier ist es notwendig, dass die Schüler/ innen Schulbücher und Schreibmaterial mitbringen.
Denken Sie daran, den Kindern im Falle einer Teilnahme ein kleines Frühstück einzupacken.
Bleiben Sie und Ihre Familien gesund.
Mit freundlichem Gruß
D. Mühle
Schulleiterin